Corona-Regeln - aktualisiert am 05.01.
Nach derzeitgem Stand können Präsenzveranstaltungen an der Universität des Saarlandes (UdS) im 2G-Format (Geimpft oder Genesen) besucht werden. Das bedeutet, Teilnehmer/innen am Probestudium müssen einen entsprechenden Nachweis Ihres 2G-Status vorlegen, dies gilt für die Vorlesungsveranstaltungen und den Gastvortrag.
Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle Interessent/inn/en den 2G-Status erfüllen können, werden alle Vorlesungen als Hybrid-Veranstaltung angeboten, d.h. es ist auch eine Online-Teilnahme (MS TEAMS) am Probestudium möglich. Hinweise zur Online-Teilnahme finden Sie weiter unten.
Das Praktikum kann nach derzeitigem Stand noch unter 3G-Bedingung durchgeführt werden, hierfür ist dann, falls 2G nicht vorliegt, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden erforderlich. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
Nähere Informationen zur 2G/3G-Regel an der UdS finden Sie hier.
Achtung, Änderungen der Corona-Regeln sind möglich!